Rechtliches

Rechtliche Bestimmungen für den Gebrauch von Kaminöfen

Es knistert und knackt immer mehr in unseren deutschen Wohnräumen. Die Energiekrise lässt immer mehr Privathaushalte kein Wahl mehr, sich nach alternativen Wärmequellen umzuschauen, diese zu Erwerben und zu nutzen. Doch vor dem Kauf eines Kaminofens, sowie während und nach der Installation muß der Nutzer einiges beachten. Und auch für diejenigen, die sich bereits seit Jahren über die wohltuende Wärme ihres Kamins erfreuen, gibt es immer wieder neue rechtliche Bestimmungen. Die Firma Ofen Rieger als Fachbetrieb kann sie hier gerne Informieren.

Bundesimmissionsschutzgesetz – Alte Kamine nach und nach ersetzen

So wurde beispielsweise bereits Anfang 2010 im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes bestimmt, dass alte Kaminmodelle, die nicht mehr den festgelegten Grenzwerten entsprechen, entweder mithilfe eines speziellen Filters nachgerüstet oder durch einen neuen Ofen ersetzt werden müssen. Dabei handelt es sich zum größten Teil um Modelle, die bereits länger als 30 Jahre in Gebrauch sind. Diese sind aufgrund ihres großen Schadstoffausstoßes schädlich für die Umwelt. Bis zum Jahre 2024 sollen alle alten Kamine, in vier Etappen, ersetzt oder nachgerüstet worden sein. Entdeckt ein Schornsteinfeger bei seiner regelmäßigen Kontrolle einen Kamin, der nicht den Regularien entspricht kann dies den Hausbesitzer bis zu 50.000 Euro Strafe kosten.
 

HerstellungsjahrStillzulegen /
Nachzurüsten bis
Bis Ende 197431. Dezember 2014
Bis Ende 198431. Dezember 2017
Bis Ende 199431. Dezember 2020
Bis 22. März 201031. Dezember 2024

Rechtliche Bestimmungen für einen Kaminofen

Wer sich einen Kaminofen anschaffen möchte, ist verpflichtet, sich vorab auf jeden Fall über die rechtlichen Bestimmungen zu informieren, denn nicht nur die Feinstaubwerte spielen hier eine Rolle. Der Kaminofen muss entweder nach der deutschen (DIN 18891) oder der europäischen (DIN EN 13240) Norm geprüft worden sein, ehe er in Betrieb genommen wird. So sollte das Abzugsrohr eine bestimmte Größe haben. Diese richtet sich individuell nach der Größe und des Typs des Kamins. Das Verbindungsrohr zur Wand hingegen muss mindestens 0,6 Millimeter lang sein. Des Weiteren gilt es, den Kamin in einem Mindestabstand zu brennbaren Baumaterialien aufzustellen. Hierzu zählen neben dem Fußboden auch Möbel aus Holz sowie Holzunterkonstruktion innerhalb der Wände. Es wird ein Abstand von mindestens 40 Zentimetern zur Wand empfohlen. Für den Fußboden ist zusätzlich eine Funkenschutzplatte oder Kaminofenplatte aus Glas pflicht. Diese sollte vor dem Kamin mindestens 50 Zentimeter abdecken und zu den Seiten jeweils 30 Zentimeter.

Grenzwerte für Kaminöfen

Bei den festgelegten Grenzwerten für Kamine handelt es sich um den Kohlenmonoxidgehalt und den Staub pro Kubikmeter, den der Ofen bei seiner Nutzung ausstößt. Nachfolgende Tabelle zeigt, welcher Unterschied hier zwischen den neuen und den alten Modellen besteht:
 

Herstellungsjahr/
Grenzwert
Kohlenmonoxidgehalt
pro Kubikmeter
Staub
pro Kubikmeter
Vor 20104 Gramm0,15 Gramm
2010 bis 20142 Gramm0,075 Gramm
Nach 20151,25 Gramm0,04 Gramm

Die Werte konnten also in den vergangenen Jahren schon drastisch gesenkt werden. Durch das Bundesimmissionsschutzgesetz sollen somit bereits ab 2025 nur noch Kaminöfen mit den Maximalwerten von zwei Gramm Kohlenmonoxid und 0,075 Gramm Staub in Betrieb sein.

Ordnungsgemäße Installation des Kaminofens durch Ofen Rieger

Auch bei der Installation des Kamins gibt es Vorschriften. So dürfen seit 2013 zwar qualifizierte Handwerksbetriebe, wie Ofen Rieger einer ist, den Kamin ohne Probleme installieren, die Inbetriebnahme jedoch muss weiterhin vom Bezirksschornsteinfegermeister nach einer rechtlichen Überprüfung gestattet werden. Ist dies der Fall, schreibt er im sogenannten Feuerstättenbescheid nieder, wie viele Kamine und dazugehörige Abgasleitungen in Betrieb sind, welche Arbeiten am Kamin durchgeführt wurden, den Zeitraum der Kontrolle sowie die rechtlichen Bestimmungen für die Inbetriebnahme.

Regelmäßige Überprüfung des Kaminofens

Ebenfalls seit 2013 sind Kaminbesitzer dazu aufgefordert sich selbstständig darum zu kümmern, dass die Kontrollen in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Ob die Wahl dabei auf einen freien Kaminkehrer oder den Bezirkskaminkehrer fällt, liegt dabei ganz beim Besitzer. Finden keine regelmäßigen Kontrollen statt, übernimmt die Versicherung im Brandfall nicht die Kosten des Schadens und weitere Strafen drohen. Wie oft ein Kamin gekehrt werden muss, hängt davon ab, wie oft er genutzt wird:
 

Häufigkeit der NutzungKontrollzyklus
TäglichDreimal im Jahr
Häufig aber nicht täglichZweimal im Jahr
GelegentlichEinmal Jährlich